Rauchwarnmelder

Rauchmelder, auch Brandmelder oder Rauchwarnmelder genannt, sind Geräte, die im Falle eines Brandes aufgrund der Rauchentwicklung Alarm auslösen. Mit einem lauten Signalton und einem optischen Signal machen diese die in der Nähe befindlichen Personen auf die Gefahr aufmerksam.

Für Rauchmelder gilt per Gesetz die Zertifizierungsrichtlinie DIN EN 14604, damit diese in Deutschland verkauft werden dürfen.

In dieser Richtlinie ist unter anderem folgendes geregelt:

  • Der Rauch muss von allen Seiten in das Gerät eindringen können.
  • Die Einlassöffnungen für den Rauch dürfen maximal 1,3 Millimeter breit sein. Dadurch wird Verschmutzung vorgebeugt.
  • Der Alarmton muss eine Lautstärke von mindestens 85 dB in 3 Metern Entfernung aufweisen.
  • Die Rauchmelder müssen die Bewohner bei schwacher Akku-Leistung 30 Tage vor dem nötigen Batteriewechsel warnen.
  • Jeder Rauchmelder muss über eine Möglichkeit verfügen, die Funktionen zu testen.

Die von uns eingesetzten Rauchmelder gehen über den geforderten Funktionsumfang hinaus: Sie vereinen innovative Elektronik mit minimaler Größe und höchster Zuverlässigkeit. Die Geräte erkennen über ein fotoelektrisches Verfahren frühzeitig gefährliche Rauchkonzentrationen und lösen im Gefahrenfall einen akustischen Alarm aus. Da Rauchwarnmelder einer natürlichen Verschmutzung unterliegen, vermindert sich über die Jahre die Einsatzbereitschaft. Unsere Geräte kompensieren den Verschmutzungsgrad, indem sie das Grundsignal automatisch nachregulieren. Dadurch erreichen sie eine 2,5-mal höhere Produktlebensdauer als Rauchwarnmelder ohne Kompensation. Täuschungsalarme werden so weitestgehend vermieden. Dank der fest eingebauten Batterie erreichen Sie eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. Das Ergebnis: Die Rauchwarnmelder arbeiten zu 100 % zuverlässig und erfüllen darüber hinaus die besonders strengen Qualitätsanforderungen des „Q“-Siegels.

Häufige Fragen zu Rauchwarnmeldern

Verschmutzungskompensation

Die Rauchwarnmelder überwachen permanent die Verschmutzung ihrer Messkammer. Werden Schmutzpartikel in der Messkammer festgestellt, passen sie ihre Alarmschwelle so an, dass der Abstand zum Grundsignal immer gleich bleibt. Die Rauchwarnmelder werden aufgrund von Verschmutzung nicht empfindlicher, sodass sich die Einsatzzeit um ein Vielfaches erhöht. Fehlalarme können so weitestgehend vermieden werden.

Verschmutzungsprognose

Durch die sogenannte Alarmschwellennachführung können die Rauchwarnmelder den Zustand ihrer Messkammer ermitteln. Hierbei misst das Gerät in regelmäßigen Abständen, wie stark die Messkammer mit Schmutzpartikeln zugesetzt ist – je stärker der Verschmutzungsgrad, desto weiter wird die Alarmschwelle heruntergesetzt. Bei der jährlichen Funktionsprüfung erstellen die Geräte automatisch eine Prognose darüber, ob sie bei gleichbleibender Verschmutzung noch weitere 15 Monate funktionsfähig sind. Stellen sie bei der Prognose fest, dass die Verschmutzung der Messkammer so hoch ist, dass die Alarmschwelle nicht mehr nachreguliert werden kann, fällt der Funktionstest negativ aus.

Qualitätsrauchmelder melden keinen Zigarettenrauch, da sie den Unterschied zu sehr kleinen, aber gefährlichen Rauchkonzentrationen erkennen. Dank ihrer Verschmutzungskompensation funktioniert dieser Mechanismus zuverlässig über die gesamte Lebensdauer.

Bei der Ferninspektion sendet der Rauchwarnmelder per Funk notwendige Statusinformationen zu seinem Betriebszustand an das Funk-Netzwerk im Gebäude. Mit diesen Informationen kann der Vermieter sehr frühzeitig erkennen, ob ein Gerät fehlerhaft ist. Der Austausch kann direkt z. B. im Zuge der jährlichen Sichtprüfung erfolgen.

Durch Eindrehen in den zuvor angebrachten Befestigungssockel wird das Gerät automatisch aktiviert. Es ertönt nach dem Einrasten ein akustisches Signal, welches die Betriebsbereitschaft bestätigt.

Wenn Sie die Testtaste des Rauchmelders kurz betätigen, ertönt bei positiver Funktionstüchtigkeit das 3-Ton-Testsignal.

Die Anwendungsrichtlinie DIN 14676 schreibt vor, wie die Montage eines Rauchwarnmelders zu erfolgen hat. Nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über einige der wichtigsten Vorgaben:

Wo? an die Decke
Wohin? möglichst Deckenmitte (zu allen Einrichtungsgegenständen an der Decke und Wänden ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten)
Wie hoch? maximal 6 m Raumhöhe
Welche Fläche wird überwacht? maximal 60 qm
Temperaturbereich: 0°C – 55°C

Wichtig

Die mit dem Funkmodul ausgestatteten Rauchwarnmelder ersetzen keine Brandmeldezentrale. Wird im Falle einer Rauch- oder Branderkennung eine Alarmweiterleitung zur Feuerwehr gewünscht oder gefordert, sind Brandmeldezentralen gemäß DIN 14675 einzusetzen. Rauchwarnmelder eignen sich nicht für Badezimmer oder geschlossene Küchenräume. Der Abstand zu Küchentüren, Badezimmertüren, Druckluftleitungen von Klimaanlagen oder Heizungen, Deckenventilatoren und Hausventilatoren muss mindestens 90 cm betragen. In sehr staubigen Bereichen (z. B. Werkstätten) sollten die Rauchwarnmelder ebenfalls nicht installiert werden. Bei Renovierungsarbeiten, die mit hoher Staubentwicklung verbunden sind, sollten Sie die Rauch-Eintrittsöffnungen der Geräte bis zum Ende der Arbeiten abkleben oder die Geräte ganz abnehmen. Überstreichen sie niemals Rauchwarnmelder!

Achten Sie darauf, dass die Lebensdauer eines Rauchwarnmelders 10 Jahre beträgt. Die lange Einsatzzeit wird durch eine fest eingebaute Lithium-Batterie erreicht und erhöht die Sicherheit. Denn für sie ersparen sich dadurch regelmäßige Batteriewechsel. Weiterhin muss eine CE-Kennzeichnung vorliegen. Sie belegt, dass der Rauchwarnmelder der europäischen Gerätenorm DIN EN 14604 entspricht und nach deren strengen Kriterien getestet und zugelassen wurde. Das begehrte VdS-Prüfsiegel erhalten nur Geräte, die die besonders strengen „Q“-Standards erfüllen. Das „Q“ steht für höchste Qualität von Rauchwarnmeldern. Es gibt Auskunft darüber ob ein Rauchwarnmelder für den Langzeiteinsatz von 10 Jahren geeignet ist.

Bevor Rauchmelder im häuslichen Bereich populär wurden, existierten in Deutschland fast ausschließlich Brandmeldeanlagen (z. B. in Krankenhäusern, Warenlagern, Hotels). Schon früh schuf der Gesetzgeber eine entsprechende Norm, in der die Melder als Rauchmelder bezeichnet wurden. Jedoch haben diese Melder nicht die Aufgabe, Personen nur durch lautes Piepen vor gefährlichen Rauchkonzentrationen zu warnen, sondern einen Brand direkt an die Feuerwehr zu melden – auch wenn keine Menschen im Gebäude sind. Mit zunehmender Verbreitung von Rauchmeldern in Wohnungen stellte man fest, dass der Name schon besetzt war. Ab dann wurden die akustischen Warngeräte Rauchwarnmelder genannt. Auch wenn im Sprachgebrauch von Rauchmeldern die Rede ist, handelt es sich in den meisten Fällen um Rauchwarnmelder.

Die nationale Anwendungsnorm DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner. Wichtig zu wissen: Es dürfen in der EU nur Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die die Anforderungen der DIN EN 14604 erfüllen. Weiterhin regeln die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer die Ausstattungspflicht von Bestands- und Neubauten mit Rauchmeldern.