Energie sparen

Filter
Zurücksetzen

Energie sparen leicht gemacht.

Mit uns wird Energie sichtbar.

Seit Verabschiedung der novellierten HKVO sind Eigentümer bzw. Verwalter dazu verpflichtet, in jeder Heizkostenabrechnung zusätzliche Informationen für Bewohner bzw. Nutzer bereitzustellen. Wichtig: Dies gilt erst für Abrechnungszeiträume, die nach dem Inkrafttreten, also ab dem 01.12.2021, beginnen.

Folgende Angaben müssen in der Abrechnung enthalten sein:

Informationen über den Anteil der eingesetzten Energieträger, bei Fernwärmeeinsatz auch über die damit verbundenen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes.

Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs in Bezug auf den Verbrauch des Vorjahres und den Verbrauch eines entsprechenden statistischen Durchschnittsbewohners.

Informationen über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Hinweise auf die mögliche Durchführung von Streitbeilegungsverfahren (diese finden Sie im Impressum unserer Seite).

Unsere Abrechnungen sind bereits um diese Angaben ergänzt worden.
Quelle