Privateigentümer

Heizkostenabrechnung

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt ganz erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass alleine durch das Vorhandensein von Messgeräten, Einsparungen zwischen 20% und 25% möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit den Ressourcen um. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist eine der günstigsten Möglichkeiten der Energie- und Kostenersparnis und in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.

Auf Basis der Heizkostenverordnung rechnet SRH Ihre Liegenschaften rechtskonform ab. Eine übersichtliche und klar strukturierte Abrechnung erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Mietern.

Die Berechnung des Gesamtverbrauchs und die Kostenaufteilung in Heizkosten und Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden transparent dargestellt. Insbesondere die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser haben in den letzten Jahren eine zentrale Rolle eingenommen. Der seit dem 01.01.2014 gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler zur Ermittlung des Brennstoffanteils für die Warmwasseraufbereitung liefert exakte Messwerte für die Kostenaufteilung.

Unsere Gesamtabrechnung enthält eine Übersicht über den Gesamtverbrauch und zudem eine Saldenaufstellung geleisteter Zahlungen aller Nutzer zur Überwachung der Zahlungseingänge der Nachzahlungen für Sie.

Die Einzelabrechnung für Ihre Mieter wird auf einem Blatt dargestellt. Sie enthält wie in der Heizkostenverordnung vorgegeben eine Übersicht der Gesamtkosten der Liegenschaft sowie die Aufstellung der einzelnen Verbrauchswerte jeder Wohnung. Die Verbrauchswerte werden automatisch und umfangreich auf ihre Plausibilität hin überprüft.

Zur Vorkontrolle erhalten Sie die erstellten Abrechnungen digital im PDF-Format.

Tipp

Bereits vorhandene Messgeräte wie zum Beispiel gemietete Geräte Ihres jetzigen Anbieters können durch uns problemlos abgerechnet werden.

Nebenkostenabrechnung

Zusätzlich zur Berechnung der Heizkosten übernehmen wir auch gerne die Abrechnung der Hausnebenkosten für Sie. Die Darstellung kann in einem Formular erfolgen, so dass der Mieter neben seinen Heiz- und Warmwasserkosten auch seine Nebenkosten direkt im Überblick hat. Durch Andruck der geleisteten monatlichen Vorauszahlungen können Sie unsere Abrechnung direkt an Ihren Mieter übergeben, ohne zusätzlichen Berechnungsaufwand Ihrerseits.

Zu den umlagefähigen Kosten für Heizung gehören

Umlagefähige Kosten lt.§ 7 II Heizkosten Verordnung
Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten

  1. der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung,
  2. des Betriebsstromes
  3. der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  4. der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
  5. der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  6. der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  7. der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  8. der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung ein-schließlich der Kosten zur Berechnung und Aufteilung

Zu den umlagefähigen Kosten für Hausnebenkosten gehören:

§2 Betriebskostenverordnung

  1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
  2. Die Kosten der Wasserversorgung
  3. Die Kosten der Entwässerung
  4. Die Kosten
    1. des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
    2. des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
    3. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a)
    4. der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen
  5. Die Kosten
    1. des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
    2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a)
    3. der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
  6. Die Kosten verbundener Heizungs- u. Warmwasseranlagen
  7. Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzuges
  8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Die Kosten der Gartenpflege
  11. Die Kosten der Beleuchtung
  12. Die Kosten der Schornsteinreinigung
  13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Die Kosten für den Hauswart
  15. Die Kosten
    1. des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    2. des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
  16. Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
  17. Sonstige Betriebskosten

Wissenswertes zum Verteilerschlüssel

Der Vermieter hat die Wahl zwischen einem Verbrauchskostenanteil zwischen 50 und 70%.

Gibt es in der Liegenschaft überwiegend ungedämmte und freiliegende Rohrleitungen, empfiehlt sich ein verbrauchsabhängiger Anteil von 50%.

Für Liegenschaften, die mit Gas oder Öl beheizt werden und die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1994 entsprechen und bei denen die freiliegenden Rohre überwiegend gedämmt sind, muss der Verbrauchsanteil 70 % betragen.

Der gewählte Verteilermaßstab darf aus sachlichen Gründen (bauliche Veränderungen an der Heizungsanlage oder am Gebäude) geändert werden. Wichtig ist, dass die Mieter vor Beginn der Abrechnungsperiode, für die der neue Verteilerschlüssel gelten soll, informiert werden muss.