Heizkostenverteiler
Alle in Deutschland eingesetzten Heizkostenverteiler müssen geprüft und gemäß § 5 der Heizkostenverordnung (HKVO) zugelassen werden. Die technischen Grundlagen hierzu sind in den Europäischen Normen EN 834 und EN 835 festgelegt.
Bei größeren Heizkörpern kann es sein, dass wegen der ungleichen Wärmeverteilung zwei Heizkostenverteiler angebracht werden müssen. Die Bewertung der Heizleistung des Heizkörpers erfolgt in diesen Fällen für jeden Heizkostenverteiler jeweils zur Hälfte. Anfallende Heizkosten werden deshalb nicht zweimal bezahlt. Ziel der Maßnahme ist die korrekte Erfassung der Wärmeabgabe.
Elektronische Heizkostenverteiler erfassen die Wärmeabgabe eines Heizkörpers wesentlich genauer als Verdunster. Das liegt daran, dass bei der elektronischen Wärmeerfassung auch die Raumtemperatur berücksichtigt wird. Unser Heizkostenverteiler ist so programmiert, dass er sehr genau zwischen „echter“ Heizkörperwärme und anderen Wärmequellen, z. B. Sonneneinstrahlung, unterscheiden kann. Dank der sehr hohen Temperaturempfindlichkeit werden Messfehler mit dieser Technik stark minimiert.
Bei Verdunstern nehmen ungewollte äußere Einflüsse wie Luftfeuchte oder Sonneneinstrahlung Einfluss auf die Messung. Das führt zu Ungenauigkeiten von bis zu -/+ 15 Prozent in der Messung.
Ein weiterer Vorteil von elektronischen Heizkostenverteilern ist, dass sie im Gegensatz zu Verdunstern stichtagsgenau messen und verschiedene Wertetypen anzeigen können. Dazu gehören u. a. der Jahresverbrauchswert zu einem beliebigen Stichtag und der aktuelle Verbrauch. Außerdem kann die Displayanzeige direkt mit der Jahresrechnung abgeglichen werden.
Heizkostenverteiler sind Geräte, mit denen sich der relative Anteil eines Heizkörpers am Gesamtverbrauch ermitteln lässt. Sie stellen eine preiswerte Möglichkeit dar, die anfallenden Heizkosten gerecht unter den Bewohnern aufzuteilen. Sie haben sich millionenfach bewährt – und das in Deutschland schon seit den 1920er Jahren.
Montiert werden Heizkostenverteiler direkt am Heizkörper. Dort erfassen sie den Temperaturunterschied zwischen der Heizkörperoberfläche und der Raumtemperatur. Es gibt zwei Arten der Messwerterfassung, entweder über elektronische Heizkostenverteiler oder thermodynamisch über Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip.
Bei Einheitsskalen ist jeder Heizkostenverteiler mit gleichen K-Werten programmiert. Die Anzeigewerte werden bei der Erstellung der Abrechnung mit den jeweils ermittelten Bewertungsfaktoren des Heizkörpers multipliziert. Der Bewertungsfaktor ist von der Heizleistung des Heizkörpers, dem Heizkörpertyp und der Montageart abhängig und wird typischerweise auf der Abrechnung ausgedruckt. Die Summe der so ermittelten Werte findet sich als Verbrauchseinheit in der Abrechnung wieder. Bei Produktskalen ist jeder Heizkostenverteiler bereits mit dem zum Heizkörper passenden K-Werten programmiert. Die Anzeigewerte auf dem HKV sind identisch mit den Werten auf der Abrechnung.
Im 1- Fühlerbetrieb wird für die Umgebungstemperatur ein konstanter Wert vorgegeben und nur die Heizkörpertemperatur gemessen. Im 2-Fühlerbetrieb wird der tatsächliche Temperaturunterschied zwischen der Umgebungstemperatur und der Heizkörpertemperatur ermittelt. Die Messwerterfassung findet über einen (Heizkörper-) oder zwei Temperaturfühler (Heizkörper- und Raumlufttemperaturfühler) statt.
Heizkostenverteiler zählen nur, wenn die Temperatur des Heizkörpers höher ist als die Raumtemperatur.