Energieeffizienz-Richtlinie

Der Rat der Europäischen Union hat die Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU mit Beschluss zum 04.12.2018 angenommen und über die Energieeffizienzziele für 2030 entschieden.

Die EED-Novellierung wurde im Amtsblatt der EU vom 21.12.2018 veröffentlicht und ist am 25.12.2018 in Kraft getreten.

Bis Oktober 2020 müssen die EED-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden (z.B. Novelle der HeizkostenV).

Was ist das Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtline (EED)?

Ziel der EED ist es, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken.

Wohnungsnutzer sollen in Zukunft regelmäßiger über Ihren Verbrauch informiert werden und somit zum Energiesparen sensibilisiert werden.

Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft

Fernauslesbare Messgeräte werden Pflicht sowie die regelmäßige Verbrauchsinformationen für den Wohnungsnutzer.

Was bedeutet dies im Detail?

Ab dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. In fernauslesbaren Liegenschaften müssen den Bewohnern 2 x jährlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.

Ab dem 01.01.2022 müssen in fernauslesbaren Liegenschaften den Bewohnern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.

Ab 01.01.2027 müssen alle Liegenschaften auf Fernauslesung umgerüstet sein.

Unsere Lösungen erfüllen bereits heute alle Anforderungen der EED

Unser Digitales Bausteinsystem flexibel einbinden und Mehrwerte direkt nutzen:

  • Hersteller- und Spartenübergreifende Kommunikation von Smart Meter Messgeräten
  • Auslesung von Geräten proprietärer Verfahren anderer Hersteller, Anbieter möglich
  • Aktuelle Statusmeldungen der eingebundenen Zähler, Sensoren, Gateways
  • Ereignisanzeigen von Leckage-, Rohrbruchserkennungen
  • Monatliche Verbrauchsinformationen
  • Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen nach EED Vorgabe