Allgemeines
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können um Heizkosten zu sparen. Einige haben wir in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Kontrollieren Sie die Raumtemperatur.
- Drehen Sie nachts oder in Abwesenheit ihre Heizkörper herunter.
- Lassen Sie Räume nie ganz auskühlen, denn Wiederaufheizung kostet Energie und Geld.
- Schließen Sie besonders in kalten Nächten Rollos, Vorhänge und Jalousien, damit keine Wärme nach draußen gelangt.
- Das Absenken der Raumtemperatur um ein 1 °C spart rund 6 % Heizkosten.
Lassen Sie Heizkörper „atmen“.
- Vermeiden Sie, Heizkörper mit Möbeln zuzustellen oder mit Gardinen zuzuhängen.
- Wäsche sollte nicht auf der Heizung getrocknet werden.
- Lassen Sie, wenn nötig, ihre Heizkörper entlüften.
Wie kann der Wasserverbrauch effektiv eingeschränkt werden?
- Setzen Sie Wasser sparende Armaturen und Haushaltsgeräte ein.
- Drehen sie Wasserhähne stets fest zu.
- Duschen verbraucht weniger Wasser als Baden.
Schließen Sie Zimmertüren.
- Das gilt vor allem zwischen beheizten und weniger beheizten Räumen.
- Dies verhindert auch Schimmelbildung.
Richtiges lüften spart Heizkosten.
- Öffnen Sie mindestens zweimal täglich für jeweils 10 Minuten alle Fenster. Stoßlüften statt Dauerlüften spart jede Menge Energie.
- Nicht vergessen: vorher Heizung abschalten.
Wir empfehlen Ihnen, eine Kontrollablesung ihrer Messgeräte nach Erhalt der Heiz- und Nebenkostenabrechnung durchzuführen. Auf diese Weise können Messfehler bei der Übertragung ausgeschlossen werden. Fehlerhafte Ablesungen kommen dennoch sehr selten vor. Denn wir haben bei unseren Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Wasserzählern eine Reihe von Sicherheitsmechanismen integriert (z. B. Checkzahlen oder Fehlermeldungen). Dies ermöglicht ein sehr frühzeitiges Erkennen plausibler Werte oder von Fehlfunktionen. Unsere elektronischen Messgeräte speichern im Übrigen bis zu 15 Monatswerte, sodass eine erneute Ablesung auch noch Monate später vorgenommen werden kann.
Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über ein digitales Display an. Die Geräte sind so programmiert, dass sie den Jahresverbrauch zum definierten Stichtag (z. B. dem 31.12.) speichern. Messgeräte mit Funkkommunikation senden die Verbrauchswerte dann automatisch an den Messdienst. Eine Kontrollablesung ist dennoch stets über das Display möglich. Bei mechanischen Wasserzähler wird der Verbrauch über das Rollenzählwerk abgelesen. Sollten an Ihren Heizkörpern noch Verdunster-Heizkostenverteiler installiert sein, muss die Ablesung in Augenhöhe vorgenommen werden. Der korrekte Ablesepunkt liegt auf der Unterkante des Flüssigkeitsspiegels. Wird nicht in Augenhöhe abgelesen, entsteht eine Winkelverschiebung. Das kann zu Ungenauigkeiten führen. Wenn Sie das Röhrchen von unten mit einer Taschenlampe beleuchten, erkennen Sie den Ablesepunkt sehr leicht. Maßgeblich für die Erfassung ist die Verbrauchsskale.
Wenn ihr Gerät beschädigt oder defekt ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder Hausverwalter. Nur er kann uns beauftragen.
Bei fehlerhafter Prüfung zeigt die Anzeige „Error“ sowie oder einen Code an. Bitte melden Sie dies Ihrem Vermieter oder Hausverwalter.
Ja, dies ist gesetzlich geregelt in der Heizkostenverordnung (HKVO). Laut § 4 Abs. 2 HKVO müssen Nutzer die Ausstattung ihrer Räume mit Verbrauchserfassungsgeräten dulden. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 der Heizkostenverordnung dem Gebäudeeigentümer überlassen, sofern diese zugelassen ist.
Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt erheblich zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass alleine durch das Vorhandensein von Messgeräten Einsparungen zwischen 15 und 20 % möglich sind. Nur wenn der Verbrauch gemessen wird, gehen wir sparsam mit unseren Ressourcen um. Pauschale Verteilungen fördern dagegen Verschwendung. Die verbrauchsabhängige Abrechnung ist in § 4 der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.
Nein, ein Austausch der Batterien ist nicht möglich. Das Gerät muss komplett ersetzt werden. Die Batterien von Heizkostenverteilern beispielsweise halten mindestens 10 Jahre.